Da kommt etwas Großes auf Sie zu und es hat auch einen großen Namen: „Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates“.
Die – kurz gesagt – neue Maschinenverordnung 2023/1230 erblickte bereits 2023 das Licht der EU und soll ab dem 20. Januar 2027 das Inverkehrbringen von Maschinen am Europäischen Markt regeln. Sie soll Vorgehen vereinheitlichen und den zahlreichen technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung tragen.
Und: Sie soll die in die Jahre gekommene Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen, die
Jetzt stellt sich die Frage: Betrifft die neue Maschinenverordnung auch Sie und Ihr Unternehmen? Bauen Sie:
Wenn ja, dann fällt auch Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich.
Auch wenn Unternehmen noch nicht durchdigitalisiert oder gar -automatisiert sind, so hat die Digitalisierung in den vergangenen Jahren doch deutliche Spuren in der Produktion hinterlassen:
Die Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutz sind in diesem Zuge gewachsen und sollen mit der neuen Verordnung verbindlich geregelt werden. Die Maschinensicherheit soll trotz neuer Technologien gewährleistet werden und viel wichtiger: Den Nutzern soll die Sicherheit gegeben werden, dass sie auch modernsten vernetzten Maschinen uneingeschränkt vertrauen können.
Die neue Maschinenverordnung zielt auch darauf ab, Prozesse zu optimieren und Verwaltungsaufwände und Kosten für Hersteller zu senken. Administrative Vorgänge sollen vereinfacht werden, indem vermehrt digitale Formate genutzt werden sollen. Dazu kommen wir später noch ausführlicher.
Im Gegensatz zur bisherigen Maschinenrichtlinie gilt die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 für alle EU-Länder in gleichem Maße. Ab Inkrafttreten im Januar 2027 ist die Verordnung verbindlich für die gesamte EU. Damit einher geht das Bestreben, eine Standardisierung europäischer Sicherheitsanforderungen an Maschinen zu etablieren, und Prozesse zu etablieren, die mit dem New Legislative Framework (NLF) der EU konform sind. (siehe Infobox)
Neue Regeln, neue Pflichten. Und die kommen sowohl auf die Hersteller zu als auch auf andere Parteien, die mit dem Vertrieb der Maschine oder dazugehöriger Teile zu tun haben. Im Fach-Jargon spricht man allgemein von Wirtschaftsbeteiligten. Welcher Wirtschaftsbeteiligte welche Pflichten erfüllen muss, sehen Sie in der folgenden Tabelle.
Neu ist der Ansatz nicht, die Einführung von Maschinen durch gesetzliche Vorgaben zu regulieren. Bereits seit 2009 findet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anwendung innerhalb der EU. Allerdings ist sie eben nur eine Richtlinie und keine Verordnung und damit freier in der Umsetzung.
Die Maschinenrichtlinie legt den Fokus primär auf die Hersteller von Maschinen und definiert Anforderungen an die Sicherheit bei der Interaktion von Mensch und Maschine. Dazu gehören:
Ein Wort vorab: Wir wollen hier nicht den gut 100-seitigen Rechtstext im Detail durchforsten und jede Änderung ausdiskutieren. Uns geht es in diesem Beitrag um die Neuerungen für Hersteller von Maschinen und dazugehöriger Teile.
Und noch ein zweites Wort vorab: Wie Sie schon gelesen haben, soll die Maschinenverordnung 2023/1230 in allen Ländern der EU verbindlich gültig sein. Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss die Verordnung nicht erst ins nationale Recht übertragen werden. Sie findet damit ab Januar 2027 in der niedergeschriebenen Form Anwendung. Das schließt auch den erweiterten Geltungsbereich um zum Beispiel Software mit ein.
Aber schauen wir uns einige Details an.
Künftig können beziehungsweise müssen Sie als Maschinenhersteller Ihren Kunden alle relevanten Anweisungen und Dokumente digital zur Verfügung stellen. Ein entsprechendes System kann Sie dabei maßgeblich unterstützen.
Und wenn Sie dafür keine eigenständige Software in Ihrem Unternehmen einführen möchten, dann hätten wir einen Tipp für Sie: Unser flexibles Werkerassistenzsystem weasl unterstützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden in der Montage, es kann Ihnen auch Aufgaben aus der neuen EU-Maschinenverordnung abnehmen. Schauen wir uns zwei konkrete Aspekte an.