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Glossar > ATEX
ATEX (von französisch „ATmosphères EXplosibles") bezeichnet zwei zusammenhängende EU-Richtlinien zum Explosionsschutz: die Produktrichtlinie 2014/34/EU, die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen festlegt, und die Betriebssicherheitsrichtlinie 1999/92/EG, die Sicherheitsanforderungen an Arbeitsplätze und den Betrieb in solchen Bereichen regelt.
Herausgeber: Europäische Union
Rechtsgrundlage: Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
Die Produktrichtlinie richtet sich an Hersteller, die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten für den Einsatz in Ex-Zonen in der EU in Verkehr bringen – etwa Motoren, Schaltanlagen oder Sensorik für die Prozess- und Chemieindustrie. Die Betriebssicherheitsrichtlinie richtet sich an Betreiber von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen, etwa in der chemischen Industrie, bei Lackieranlagen, in Mühlen oder in der Öl- und Gasindustrie, sowie an alle Unternehmen, deren Personal in diesen Zonen arbeitet.
Zoneneinteilung: Klassifizierung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen 0/20, 1/21 und 2/22
Gerätekategorien: Einstufung von Geräten in Kategorie 1, 2 oder 3 je nach zulässiger Einsatzzone
Explosionsschutzdokument: verpflichtende Dokumentation von Zoneneinteilung, Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen durch den Betreiber
Qualifikation des Personals: nachweisliche Unterweisung und Freigabe für Arbeiten in Ex-Zonen
Kennzeichnung: CE-Kennzeichnung mit spezifischem Ex-Symbol und Angabe der Gerätekategorie
Organisatorische Maßnahmen: Freigabeverfahren für Arbeiten mit Zündquellen, etwa Erlaubnisscheine für Heißarbeiten
ATEX und die Druckgeräterichtlinie (PED) adressieren unterschiedliche Gefährdungsarten und schließen sich nicht aus: ATEX schützt vor Explosionsgefahren durch entzündliche Gase, Dämpfe oder Stäube, die PED schützt vor Gefahren durch drucktragende Ausrüstung. Eine Anlage kann beiden Regelwerken gleichzeitig unterliegen – etwa ein Druckbehälter, der in einer Ex-Zone betrieben wird und sowohl die Konformitätsanforderungen der PED für die Druckfestigkeit als auch die ATEX-Anforderungen für den sicheren Betrieb in explosionsgefährdeter Umgebung erfüllen muss.
Der Einsatz nicht ATEX-konformer Geräte in Ex-Zonen kann eine Explosion auslösen – mit potenziell lebensbedrohlichen Folgen für Personal und erheblichen Sachschäden an der Anlage. Behörden können bei fehlendem oder unzureichendem Explosionsschutzdokument den Betrieb der betroffenen Anlagenteile untersagen. Bei Unfällen infolge nicht eingehaltener ATEX-Anforderungen drohen zusätzlich erhebliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für Betreiber und verantwortliche Personen.
PED 2014/68/EU – Druckgeräterichtlinie
EU-Maschinenverordnung (2023/1230) – Sicherheitsanforderungen für Maschinen
EN ISO 12100 – Risikobeurteilung und Risikominderung im Maschinenbau
ISO 9001 – Basis-Qualitätsmanagementnorm
Ja, umgesetzt durch die 11. ProdSV (Produktrichtlinie) und die Betriebssicherheitsverordnung (Betriebssicherheitsrichtlinie).
Zonen 0/1/2 für Gase und Dämpfe, Zonen 20/21/22 für Stäube, gestaffelt nach Gefährdungsstufe.
Die Produktrichtlinie regelt Geräteanforderungen für Hersteller, die Betriebssicherheitsrichtlinie regelt den sicheren Betrieb für Betreiber.
Die verpflichtende Betreiberdokumentation von Zoneneinteilung, Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen.
Der kritische Punkt in der täglichen Praxis ist der lückenlose Nachweis, dass nur unterwiesenes und freigegebenes Personal Arbeiten in Ex-Zonen ausführt. Connected Worker Plattformen wie weasl sperren sicherheitskritische Arbeitsschritte für nicht qualifizierte Personen automatisch und dokumentieren jede Sicherheitsunterweisung digital – konform mit ATEX und der Betriebssicherheitsverordnung.
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