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Glossar > FDA 21 CFR Part 11
FDA 21 CFR Part 11 ist eine US-Verordnung, die die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungen und elektronische Signaturen in FDA-regulierten Branchen festlegt. Sie stellt sicher, dass digitale Daten – etwa Chargenprotokolle, Prüfnachweise oder Freigabesignaturen – den gleichen Vertrauensgrad, dieselbe Zuverlässigkeit und Rechtsverbindlichkeit bieten wie ihre papierbasierten Vorgänger.
Herausgeber: U.S. Food and Drug Administration (FDA)
Rechtsgrundlage: 21 CFR Part 11
Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungen oder Signaturen im Rahmen FDA-regulierter Prozesse verwenden und ihre Produkte auf dem US-Markt in Verkehr bringen wollen – insbesondere Hersteller von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biologika. Betroffen ist damit jedes digitale System, dessen Daten und Signaturen in eine Chargenfreigabe oder ein FDA-Einreichungsverfahren einfließen.
Systemvalidierung: dokumentierter Nachweis der Zuverlässigkeit und Genauigkeit des Systems
Audit Trail: lückenlose, computergenerierte Aufzeichnung aller Änderungen mit Zeitstempel
Eindeutige elektronische Signaturen: nicht übertragbar, mit klarer Zuordnung zu Bedeutung und Person
Zugriffskontrollen: Beschränkung des Systemzugangs auf autorisierte Personen
Aufbewahrung und Verfügbarkeit: Aufzeichnungen müssen über den geforderten Zeitraum lesbar und abrufbar bleiben
Schulungsnachweise: Dokumentation, dass Systemnutzer für ihre jeweilige Funktion qualifiziert sind
Part 11 und EU GMP Annex 11 verfolgen dasselbe Grundziel – vertrauenswürdige, manipulationssichere elektronische Aufzeichnungen und Signaturen –, unterscheiden sich aber im Regelungsstil: Part 11 ist eine eigenständige, detailliertere US-Verordnung mit konkreten technischen Vorgaben insbesondere zu elektronischen Signaturen. Annex 11 ist Teil des EU-GMP-Leitfadens und formuliert risikobasierter, mit mehr Spielraum für unternehmensspezifische Auslegung. Hersteller, die sowohl den US- als auch den EU-Markt beliefern, legen ihre Systeme deshalb üblicherweise so aus, dass beide Anforderungssätze gleichzeitig erfüllt sind.
Erfüllt ein System die Anforderungen von Part 11 nicht, können die damit erzeugten Aufzeichnungen und Signaturen bei einer FDA-Inspektion als nicht rechtsgültig eingestuft werden – mit der Folge, dass betroffene Chargen oder Zulassungsunterlagen infrage gestellt werden. Dokumentationsbezogene Verstöße zählen zu den häufigsten Befunden in FDA Warning Letters und können Produktionsstopps sowie den Verlust der Marktzulassung nach sich ziehen.
EU GMP Annex 11 – EU-Anforderungen an computergestützte Systeme
ALCOA+ – Grundprinzipien der Datenintegrität
FDA 21 CFR Part 820 – US-Qualitätsmanagementanforderungen für Medizinprodukte
ICH Q10 – Pharmazeutisches Qualitätssystem
Ja, verbindlich für alle Unternehmen mit elektronischen Aufzeichnungen in FDA-regulierten Prozessen für den US-Markt.
Beide verlangen validierte, manipulationssichere Systeme; Part 11 ist detaillierter bei elektronischen Signaturen, Annex 11 risikobasierter formuliert.
Eindeutige, nicht übertragbare Zuordnung zu einer Person, mit Zeitstempel und klarer Bedeutung der Handlung.
Für alle Systeme, die elektronische Aufzeichnungen im Rahmen FDA-regulierter Aktivitäten erzeugen, ändern oder speichern.
Für Hersteller, die sowohl den US- als auch den EU-Markt beliefern, liegt der praktische Vorteil in einem System, das beide Regelwerke gleichzeitig abdeckt. Connected Worker Plattformen wie weasl erzeugen elektronische Signaturen mit eindeutiger Personenzuordnung und einen lückenlosen Audit Trail als automatisches Nebenprodukt der täglichen Produktion – konform mit Part 11 ebenso wie mit EU GMP Annex 11.
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