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Glossar > LMIV
Die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) ist eine EU-Verordnung, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt. Sie schreibt vor, welche Informationen – etwa Zutatenliste, Nährwertangaben, Allergendeklaration, Mindesthaltbarkeitsdatum und Herkunftsangaben – auf verpackten und unverpackten Lebensmitteln bereitgestellt werden müssen, und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten seit dem 13. Dezember 2014.
Herausgeber: Europäische Union
Aktuelle Ausgabe: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
Die Verordnung gilt für alle Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel in der EU herstellen, verarbeiten, verpacken oder vermarkten – von Herstellern über den Groß- und Einzelhandel bis zur Gastronomie. Sie betrifft sowohl fertig verpackte Produkte als auch lose, unverpackte Ware, etwa an Bedientheken, in Kantinen oder Restaurants, wenn auch mit unterschiedlich strengen Kennzeichnungsanforderungen.
Zutatenliste: vollständige, mengenmäßig absteigend sortierte Auflistung aller Zutaten
Allergenkennzeichnung: optische Hervorhebung von 14 definierten Hauptallergenen in der Zutatenliste
Nährwertdeklaration: verpflichtende Angabe von Energiewert und sieben Nährstoffen je 100 g/ml
Herkunftskennzeichnung: Ursprungsangaben für bestimmte Produktkategorien, z. B. frisches Fleisch
Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum: klar lesbare Datumsangabe je nach Produktkategorie
Lesbarkeit: Mindestschriftgröße für Pflichtangaben auf der Verpackung
Die LMIV regelt, welche Informationen dem Verbraucher über ein Lebensmittel bereitgestellt werden müssen. Sie ist eine Kennzeichnungsvorschrift. HACCP dagegen ist ein Konzept zur systematischen Überwachung der Lebensmittelsicherheit im Produktionsprozess selbst, etwa durch Temperaturkontrollen oder Hygienemaßnahmen. Beide Regelwerke greifen ineinander: Eine korrekte Allergendeklaration nach LMIV setzt voraus, dass im Produktionsprozess – abgesichert durch HACCP und entsprechende Allergen-Umrüstprozesse – tatsächlich keine unbeabsichtigten Kreuzkontaminationen auftreten.
Fehlerhafte oder fehlende Allergenangaben zählen zu den häufigsten Ursachen für Produktrückrufe in der Lebensmittelindustrie und können im schlimmsten Fall lebensbedrohliche allergische Reaktionen bei Verbrauchern auslösen. Behörden können bei Verstößen Bußgelder verhängen und Vertriebsverbote aussprechen; zusätzlich prüfen Zertifizierungsaudits wie IFS oder BRCGS die LMIV-Konformität explizit, sodass Verstöße auch die Handelslistung gefährden können.
HACCP – Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte
IFS – International Featured Standards, insbesondere IFS Food
BRCGS – britischer Lebensmittelsicherheitsstandard
ISO 22000 – Managementsystem für Lebensmittelsicherheit
Ja, als unmittelbar geltende EU-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, ergänzt in Deutschland durch die LMIDV.
14 definierte Hauptallergene, u. a. Gluten, Eier, Milch, Erdnüsse, Soja und Sesam, optisch hervorgehoben in der Zutatenliste.
Ja, mit vereinfachter Kennzeichnung, etwa mündlicher Auskunft mit schriftlicher Dokumentation im Hintergrund.
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer sowie ergänzend private Audits nach IFS, BRCGS oder ISO 22000.
Der kritischste Punkt in der Produktion ist der Allergenwechsel zwischen unterschiedlichen Produktionsläufen: Wird eine Umrüstung nicht vollständig und nachweisbar durchgeführt, drohen Kreuzkontaminationen und in der Folge falsche Allergenangaben. Connected Worker Plattformen wie weasl bilden Allergen-Umrüstprozesse als eigenen, gesperrten Workflow ab und lassen die Linienfreigabe erst zu, wenn alle Reinigungs- und Prüfschritte vollständig abgezeichnet sind.
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