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Glossar > RoHS
RoHS (Restriction of Hazardous Substances) ist eine EU-Richtlinie, die den Einsatz bestimmter gefährlicher Stoffe – darunter Blei, Quecksilber, Cadmium und bestimmte Flammschutzmittel – in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Die aktuelle Fassung 2011/65/EU (RoHS 2), erweitert um die Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 (RoHS 3), ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen entsprechender Geräte innerhalb der Europäischen Union.
Herausgeber: Europäische Union (Richtlinie 2011/65/EU, ergänzt durch (EU) 2015/863)
Nationale Umsetzung: ElektroStoffV (Deutschland)
RoHS gilt für Hersteller, Importeure und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten, die in der EU in Verkehr gebracht werden – von Leiterplattenbaugruppen über Endgeräte bis zu Kabeln und Ersatzteilen. Betroffen sind praktisch alle Elektronikfertiger, EMS-Dienstleister und OEMs, unabhängig vom Firmensitz, sobald ihre Produkte auf dem EU-Markt verkauft werden.
Stoffbeschränkung: zehn geregelte Stoffe, u. a. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom sowie vier Phthalate
Grenzwerte: maximal 0,1 Gewichtsprozent je homogenem Werkstoff (0,01 % bei Cadmium)
Technische Dokumentation: Materialanalysen und Lieferantenerklärungen entlang der gesamten Lieferkette
Konformitätserklärung: Selbsterklärung des Herstellers als Grundlage der CE-Kennzeichnung
Rückverfolgbarkeit: Zuordnung von Bauteilcharge zu Materialzeugnis und Lieferant
Marktüberwachung: Stichprobenprüfungen durch nationale Behörden entlang der Lieferkette
RoHS beschränkt eine feste, überschaubare Liste von zehn Stoffen speziell für Elektro- und Elektronikgeräte. REACH ist dagegen eine wesentlich umfassendere EU-Chemikalienverordnung, die Registrierung, Bewertung und Zulassung praktisch aller chemischen Stoffe in nahezu allen Produktkategorien regelt – nicht nur in der Elektronik. In der Praxis müssen Elektronikfertiger häufig beide Nachweise parallel führen, da sich die Stofflisten nur teilweise überschneiden.
Ohne gültigen RoHS-Nachweis darf ein Produkt in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Die CE-Kennzeichnung ist ohne RoHS-Konformität nicht zulässig. Bei Verstößen drohen Vertriebsverbote, Rückrufe und Bußgelder; in Deutschland sieht das ElektroStoffV Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. Besonders kritisch sind kurzfristige Bauteilsubstitutionen bei Lieferengpässen, wenn Alternativbauteile nicht rechtzeitig auf Stoffkonformität geprüft werden.
Ja, als EU-Richtlinie 2011/65/EU, in Deutschland umgesetzt durch das ElektroStoffV.
RoHS beschränkt zehn feste Stoffe in Elektronikgeräten, REACH regelt umfassend die Registrierung und Zulassung nahezu aller Chemikalien.
Der Hersteller selbst im Rahmen einer Selbsterklärung, gestützt auf technische Dokumentation und Lieferantennachweise.
Vertriebsverbote, Verlust der CE-Kennzeichnung und Bußgelder (in Deutschland bis zu 100.000 Euro).
Die operative Hürde liegt oft in der lückenlosen Zuordnung von Bauteilcharge zu Materialnachweis – besonders bei kurzfristigen Bauteilsubstitutionen durch Lieferengpässe. Connected Worker Plattformen wie weasl verknüpfen Lot-Codes und Alternativbauteile mit der Arbeitsanweisung und stellen sicher, dass nur geprüfte, konforme Materialien freigegeben verbaut werden.
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