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Glossar > REACH
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Verordnung, die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe regelt. Sie verpflichtet Hersteller und Importeure, chemische Stoffe ab einer Jahresmenge von einer Tonne bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren, und legt besondere Melde- und Informationspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) fest.
Herausgeber: Europäische Union / Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
REACH gilt für nahezu alle Unternehmen, die chemische Stoffe – als Reinstoff, in Gemischen oder als Bestandteil von Erzeugnissen wie Bauteilen, Baugruppen oder fertigen Produkten – in der EU herstellen, importieren oder in Verkehr bringen. Betroffen sind damit praktisch alle Industriebranchen: von der Chemieproduktion über die Metall- und Elektronikfertigung bis zum Maschinen- und Anlagenbau.
Registrierung: Meldung chemischer Stoffe ab 1 Tonne/Jahr bei der ECHA SVHC-Kandidatenliste: laufend aktualisierte Liste besonders besorgniserregender Stoffe
Informationspflicht: Meldung an Kunden, wenn ein SVHC-Stoff über 0,1 Gewichtsprozent in einem Erzeugnis enthalten ist
SCIP-Datenbank: Meldepflicht besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen an die europäische Datenbank SCIP
Zulassungspflicht: bestimmte besonders gefährliche Stoffe dürfen nur mit ausdrücklicher Zulassung verwendet werden
Lieferkettenkommunikation: Sicherheitsdatenblätter und Stoffinformationen entlang der gesamten Lieferkette
REACH ist die deutlich umfassendere Regelung: Sie erfasst praktisch alle chemischen Stoffe in nahezu allen Produktkategorien und wird laufend um neue SVHC-Stoffe erweitert. RoHS dagegen beschränkt eine feste, überschaubare Liste von zehn Stoffen ausschließlich in Elektro- und Elektronikgeräten. In der Praxis schließen sich beide nicht aus – Elektronikfertiger müssen häufig sowohl die feste RoHS-Stoffliste als auch die sich ständig ändernde SVHC-Kandidatenliste im Blick behalten.
Fehlende Registrierungen oder unterlassene SVHC-Meldungen können zu Vertriebsverboten, Bußgeldern und Reputationsschäden führen. Da die SVHC-Liste regelmäßig – meist zweimal jährlich – erweitert wird, kann ein zuvor konformes Produkt ohne aktives Monitoring plötzlich meldepflichtig werden. Besonders bei komplexen Lieferketten mit vielen Zukaufteilen ist die lückenlose Stoffdatenerfassung eine der größten praktischen Herausforderungen.
RoHS – Stoffbeschränkung in Elektro- und Elektronikgeräten
EN 10204 – Werkstoffzeugnisse und Materialnachweise
ISO 9001 – Basis-Qualitätsmanagementnorm
WEEE – Richtlinie zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Ja, als unmittelbar geltende EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ohne nationale Umsetzung nötig.
REACH regelt umfassend nahezu alle chemischen Stoffe, RoHS beschränkt gezielt zehn Stoffe in Elektronikgeräten.
Eine laufend aktualisierte Liste besonders besorgniserregender Stoffe mit Melde- und Informationspflichten ab 0,1 Gewichtsprozent im Erzeugnis.
Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, die betroffene Stoffe oder Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen.
Die größte Herausforderung ist das kontinuierliche Monitoring der SVHC-Liste über die gesamte Lieferkette hinweg – gerade bei häufigen Bauteilsubstitutionen oder neuen Zulieferern. Connected Worker Plattformen wie weasl verknüpfen Materialchargen automatisch mit hinterlegten Stoffdaten und schlagen Alarm, sobald ein Bauteil ohne aktuellen Konformitätsnachweis freigegeben werden soll.
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