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Glossar > LMIV

LMIV

weasl Autorin Maren Fichtner
Autorin: Maren Fichtner  |  2. Oktober 2026

Definition: Was ist LMIV?

Die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) ist eine EU-Verordnung, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt. Sie schreibt vor, welche Informationen – etwa Zutatenliste, Nährwertangaben, Allergendeklaration, Mindesthaltbarkeitsdatum und Herkunftsangaben – auf verpackten und unverpackten Lebensmitteln bereitgestellt werden müssen, und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten seit dem 13. Dezember 2014.

Herausgeber: Europäische Union

Aktuelle Ausgabe: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

Für wen gilt LMIV?

Die Verordnung gilt für alle Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel in der EU herstellen, verarbeiten, verpacken oder vermarkten – von Herstellern über den Groß- und Einzelhandel bis zur Gastronomie. Sie betrifft sowohl fertig verpackte Produkte als auch lose, unverpackte Ware, etwa an Bedientheken, in Kantinen oder Restaurants, wenn auch mit unterschiedlich strengen Kennzeichnungsanforderungen.

Kernanforderungen im Überblick

  • Zutatenliste: vollständige, mengenmäßig absteigend sortierte Auflistung aller Zutaten

  • Allergenkennzeichnung: optische Hervorhebung von 14 definierten Hauptallergenen in der Zutatenliste

  • Nährwertdeklaration: verpflichtende Angabe von Energiewert und sieben Nährstoffen je 100 g/ml

  • Herkunftskennzeichnung: Ursprungsangaben für bestimmte Produktkategorien, z. B. frisches Fleisch

  • Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum: klar lesbare Datumsangabe je nach Produktkategorie

  • Lesbarkeit: Mindestschriftgröße für Pflichtangaben auf der Verpackung

Unterschied zu HACCP

Die LMIV regelt, welche Informationen dem Verbraucher über ein Lebensmittel bereitgestellt werden müssen. Sie ist eine Kennzeichnungsvorschrift. HACCP dagegen ist ein Konzept zur systematischen Überwachung der Lebensmittelsicherheit im Produktionsprozess selbst, etwa durch Temperaturkontrollen oder Hygienemaßnahmen. Beide Regelwerke greifen ineinander: Eine korrekte Allergendeklaration nach LMIV setzt voraus, dass im Produktionsprozess – abgesichert durch HACCP und entsprechende Allergen-Umrüstprozesse – tatsächlich keine unbeabsichtigten Kreuzkontaminationen auftreten.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Fehlerhafte oder fehlende Allergenangaben zählen zu den häufigsten Ursachen für Produktrückrufe in der Lebensmittelindustrie und können im schlimmsten Fall lebensbedrohliche allergische Reaktionen bei Verbrauchern auslösen. Behörden können bei Verstößen Bußgelder verhängen und Vertriebsverbote aussprechen; zusätzlich prüfen Zertifizierungsaudits wie IFS oder BRCGS die LMIV-Konformität explizit, sodass Verstöße auch die Handelslistung gefährden können.

Verwandte Normen

  • HACCP – Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte

  • IFS – International Featured Standards, insbesondere IFS Food

  • BRCGS – britischer Lebensmittelsicherheitsstandard

  • ISO 22000 – Managementsystem für Lebensmittelsicherheit

Häufige Fragen zu LMIV

Ist die LMIV gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, als unmittelbar geltende EU-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, ergänzt in Deutschland durch die LMIDV.

Welche Allergene müssen deklariert werden?

14 definierte Hauptallergene, u. a. Gluten, Eier, Milch, Erdnüsse, Soja und Sesam, optisch hervorgehoben in der Zutatenliste.

Gilt die LMIV auch für unverpackte Lebensmittel?

Ja, mit vereinfachter Kennzeichnung, etwa mündlicher Auskunft mit schriftlicher Dokumentation im Hintergrund.

Wer überwacht die Einhaltung?

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer sowie ergänzend private Audits nach IFS, BRCGS oder ISO 22000.

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Der kritischste Punkt in der Produktion ist der Allergenwechsel zwischen unterschiedlichen Produktionsläufen: Wird eine Umrüstung nicht vollständig und nachweisbar durchgeführt, drohen Kreuzkontaminationen und in der Folge falsche Allergenangaben. Connected Worker Plattformen wie weasl bilden Allergen-Umrüstprozesse als eigenen, gesperrten Workflow ab und lassen die Linienfreigabe erst zu, wenn alle Reinigungs- und Prüfschritte vollständig abgezeichnet sind.

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